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Barrierefreie Webseiten

Barrierefreie Webseiten – Ein Muss ab 28. Juni 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BFG) in Kraft, das für viele Unternehmen, besonders im digitalen Bereich, eine bedeutende Rolle spielen wird. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen den Zugang zu Online-Diensten zu ermöglichen, unabhängig von deren Fähigkeiten. Als MARKETIERE, eine Werbeagentur mit Fokus auf Webdesign und Suchmaschinenoptimierung, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden in Horn und Umgebung sowie in ganz Österreich an. Mit unserer Expertise helfen wir, Webseiten nicht nur benutzerfreundlich, sondern auch barrierefrei zu gestalten.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Eine barrierefreie Webseite stellt sicher, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von möglichen Einschränkungen. Dies betrifft Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen genauso wie Personen, die technische Hilfsmittel wie Screenreader oder Tastaturbedienung benötigen. Das Ziel des Barrierefreiheitsgesetzes ist es, dass digitale Angebote für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich sind.

Die Auswirkungen des Barrierefreiheitsgesetzes

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, wird die digitale Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Seiten den neuen Vorschriften entsprechen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Texte und Inhalte, die von Screenreadern gelesen werden können
  • Alternativtexte für Bilder, damit sehbehinderte Menschen den Bildinhalt erfassen können
  • Untertitelung und Transkripte für Audio- und Videoinhalte
  • Eine klare und einfache Navigation, die mit der Tastatur bedienbar ist

Diese Anforderungen werden nicht nur für große Unternehmen gelten. Auch kleinere Unternehmen, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten, sind betroffen.

Warum jetzt handeln?

Das Gesetz tritt zwar erst 2025 in Kraft, aber Unternehmen sollten jetzt damit beginnen, ihre Webseiten zu überprüfen und anzupassen. Barrierefreie Webseiten haben nicht nur den Vorteil, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern bieten auch einen Mehrwert für alle Nutzer. Studien zeigen, dass barrierefreie Webseiten eine bessere Benutzererfahrung bieten und die Absprungrate senken. Sie verbessern die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und führen somit zu einer höheren Sichtbarkeit in den Suchergebnissen. Google bevorzugt benutzerfreundliche Webseiten, die eine einfache Navigation und klare Inhalte bieten – genau das, was durch Barrierefreiheit erreicht wird.

Wie können die MARKETIERE helfen?

Als Experten für Webdesign und Suchmaschinenoptimierung bieten wir Unternehmen in Horn und ganz Österreich die richtigen Lösungen, um barrierefreie Webseiten zu entwickeln. Wir unterstützen bei der:

  • Analyse und Bewertung Ihrer bestehenden Webseite
  • Umsetzung von barrierefreien Funktionen, wie beispielsweise einer optimierten Navigation oder der Anpassung von Inhalten für Screenreader
  • Prüfung der gesetzlichen Vorgaben, damit Ihre Webseite den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes entspricht

Unser Ziel ist es, dass Ihre Webseite nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügt, sondern auch Ihre Marke stärkt und mehr Nutzer erreicht.

Vorteile barrierefreier Webseiten

  1. Größere Reichweite: Webseiten, die barrierefrei sind, können von mehr Menschen genutzt werden, darunter auch ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Dies eröffnet neue Zielgruppen und Märkte.
  2. Bessere SEO: Eine klare Struktur, saubere Code-Anpassungen und gut durchdachte Inhalte verbessern das Ranking Ihrer Webseite in Suchmaschinen.
  3. Verbesserte Benutzererfahrung: Barrierefreie Webseiten sind in der Regel benutzerfreundlicher, was zu einer höheren Verweildauer und besseren Conversion-Raten führt.
  4. Gesetzeskonformität: Mit der Anpassung an die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes vermeiden Sie potenzielle Strafen und rechtliche Auseinandersetzungen.

Unser Vorgehen zur Umsetzung der Barrierefreiheit

Unsere Experten prüfen Ihre Webseite auf Schwachstellen und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung, die den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes entspricht. Dazu gehört:

  • Technische Anpassungen: Verbesserung der Struktur und Lesbarkeit des Codes, damit Screenreader die Inhalte problemlos erfassen können.
  • Visuelle Optimierung: Anpassung der Farbkontraste, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
  • Inhaltliche Anpassungen: Bereitstellung von Alternativtexten, Untertiteln und klaren Navigationshinweisen.

Fazit: Jetzt vorbereiten, später profitieren

Das Barrierefreiheitsgesetz wird ab Juni 2025 zur Pflicht, doch schon jetzt ist es sinnvoll, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Durch barrierefreie Webseiten schaffen Sie nicht nur einen rechtskonformen Auftritt, sondern steigern auch die Zufriedenheit Ihrer Nutzer und verbessern Ihre SEO-Performance. Die MARKETIERE in Horn und ganz Österreich stehen Ihnen dabei als kompetente Partner zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Webseite fit für die Zukunft zu machen.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Webseite barrierefrei gestalten – für mehr Reichweite, bessere Sichtbarkeit und zufriedene Nutzer!